3.2 strukturtheoretischer Ansatz
Hinweis
Die Kapitel enthalten Kommentare und Exkurse sowie Übungsaufgaben und Fragen zur Prüfungsvorbereitung.
- Mithilfe der Kommentare erläutern wir Ihnen die Fachinhalte und beziehen diese auf die Schulpraxis.
- Die Exkurse bieten wir Ihnen als optionale Vertiefung an.
- Die Übungsaufgaben bestehen aus unterschiedlichen Formaten: z. B. Single-Choice-Fragen, Zuordnungsaufgaben, Fallbeispiele, etc. Mit den Übungsaufgaben fokussieren wir auf zentrale Inhalte, um diese besser erarbeiten zu können.
- Die Fragen zur Prüfungsvorbereitungen helfen Ihnen, um die zentralen Inhalte für die Prüfung vorzubereiten.
Nach dem strukturtheoretischen Ansatz müssen Lehrer*innen insbesondere lernen, reflexiv mit grundlegenden Spannungen und Widersprüchen sogenannten Antinomien umzugehen, um ihr pädagogisches Handeln zu professionalisieren. Es wird eine reflexiv-kritische Auseinandersetzung mit der Schulpraxis eingeübt. Die Fachinhalte, Fachdidaktiken und weitere professionelle Kompetenzen dienen der Einordnung der Praxiserfahrungen. Für pädagogisches Handeln reicht das vorhandene Alltagswissen nicht aus. Insofern leistet die universitäre Ausbildung ihren Beitrag zur Herausbildung eines reflexiven, wissenschaftsbasierten Habitus, der sich durch die Auseinandersetzung mit der Schulpraxis ausformt.
Die Erläuterung des strukturtheoretischen Ansatzes und der Antinomien erfolgt mithilfe folgender Vorlesungsfolien in der Präsenzveranstaltung:
In der universitären Lehre dienen
- der kompetenztheoretische Ansatz und
- der strukturtheoretische Ansatz
zur Entwicklung einer spezifischen Lehrer:innen-Professionalität. Beide Ansätze können jeweils nur einen Teil der Herausforderungen des pädagogischen Handelns erfassen, denn
- die professionellen Kompetenzen reichen nicht aus, um die Ungewissheit pädagogischen Handelns aufzulösen.
- die strukturtheoretische Betrachtung berücksichtigt den Einfluss des professionellen Kompetenzerwerbs auf das pädagogische Handeln nicht hinreichend, stärkt aber die Herausbildung eines (selbst-)reflexiven Umgangs mit der Ungewissheit pädagogischen Handelns.
Fragen zur Prüfungsvorbereitung
- Nennen Sie Auszüge aus dem Bildungsauftrag, an denen erkennbar ist, dass Demokratielernen in §2 des NSchG verankert ist.
- Beschreiben Sie zwei Zugänge, wie Sie als Lehrkraft Gesprächsanlässe oder Gesprächsräume gestalten können.
- Begründen Sie, warum die unsicher-desorganisierte Bindung von Kindern für Sie als Lehrkraft eine besondere Herausforderung mit sich bringt.
- Erläutern Sie, inwiefern die Bindungserfahrungen von Lehrkräften und Schüler*innen für die Beziehungsarbeit relevant ist.
- Inwiefern begünstige eine unsichere Bindung von Kindern den Effekt von Bildungsungerechtigkeiten im Schulsystem?
- Benennen Sie, warum es notwendig ist, z. B. in Form der Reckaner Reflexionen, zu begründen, welches Handeln von Lehrkräften ethisch nicht zulässig ist.
- Beschreiben Sie, wie Lehrkräfte nach den Reckaner Reflexionen Leistungsrückmeldungen gestalten sollen.
- Beschreiben Sie, wie Lehrkräfte nach der KMK Leistungen beurteilen sollen.
- Inwiefern entsprechen die rechtebasierte Gestaltung von Lehrer*innen-Schüler*innen-Beziehungen in Form der Reckaner Reflexionen den Beschreibungen von Schüler*innen ihrer Lieblingslehrkäfte.
- Definieren Sie “Kompetenzen” nach Weinert.
- Benennen Sie die 4 Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften.
- Benennen Sie je eine beschriebene Kompetenz aus den 4 Kompetenzbereichen.
- Erläutern Sie die Spannungen und Widersprüche, die den 4 Antinomien, die in der Vorlesung vertieft behandelt werden, zugrunde liegen.
- Beschreiben Sie den Habitus, der nach dem strukturtheoretischen Ansatz entwickelt werden muss, um pädagogisches Handeln zu professionalisieren.
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Literatur
Hanstein, Thomas (2022). Antinomien in digitalisierten Lernarrangements. Lehren und Lernen mit (und in) Widersprüchlichkeiten. merz | medien + erziehung. 1-8.
Katenbrink, Nora (2014). Autonomie und Heteronomie. Peers und Schule. Das Beispiel eines reformpädagogischen Internats. Berlin: Budrich.
Seitz, S. (2020). Dimensionen inklusiver Didaktik – Personalität, Sozialität und Komplexität. Zeitschrift für Inklusion, 2.
Ukley, N. (2021). Anforderungen und Antinomien des Lehrer*innenberufs: Forschendes Lernen als Instrument der professionellen Begegnung im Rahmen der (Sport-)Lehrkräftebildung. DiMawe – Die Materialwerkstatt, 3(4), 32–39.
Wernet, A. (2000). „Wann geben Sie uns die Klassenarbeiten wieder?“ Zur
Bedeutung der Fallrekonstruktion für die Lehrerausbildung. In Kraimer, K. (Hrsg.),
Die Fallrekonstruktion. Sinnverstehen in der sozialwissenschaftlichen Forschung (S.
275-300). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Verzeichnis der Internetquellen
Bildungsportal Niedersachsen (2013). Schriftliche Arbeiten an allgemein bildenden Schulen. https://bildungsportal-niedersachsen.de/inklusive-schule/rechtliche-vorgaben/erlasse-und-curriculare-vorgaben/schriftliche-arbeiten-an-allgemein-bildenden-schulen
Erlass: Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen (Niedersachsen). https://bildungsportal-niedersachsen.de/inklusive-schule/rechtliche-vorgaben/erlasse-und-curriculare-vorgaben/schriftliche-arbeiten-an-allgemein-bildenden-schulen
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (o. J.). § 2 NSchG – Bildungsauftrag der Schule. https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/f64f333a-a845-37da-b0e4-6c2666eaaf0f
Wernet, Andreas (o. J.) Wann geben Sie uns die Klassenarbeiten wieder? In: Online Fallarchiv Schulpädagogik: Universität Kassel. https://fallarchiv.uni-kassel.de/2011/publizierte-faelle/andreas-wernet/wann-geben-sie-uns-die-klassenarbeiten-wieder/
Kommentar
Wenden Sie nun Ihre Kenntnisse zu Antinomien auf das folgende Fallbeispiel an:
„Schüler: Wann geben Sie uns die Klassenarbeit wieder?
Lehrer: Nächste Woche.
Schüler: Oh, Sie haben sie doch schon drei Wochen.
Lehrer: Und wenn ich sie fünf Wochen hätte?
Schüler: Meine Mutter denkt schon, ich hab‘ die weggeschmissen.“
(Wernet o. J.)
Erlass: Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen (Niedersachsen)
“Die Korrekturzeiten sollen im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten. Die Erziehungsberechtigten müssen Gelegenheit erhalten, in die korrigierte Arbeit Einblick zu nehmen. Bei der Korrektur oder bei der Rückgabe der korrigierten Arbeit ist von der Fachlehrkraft die richtige Lösung der gestellten Aufgabe darzustellen oder mit der Klasse zu erarbeiten. Ob von den Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Berichtigung anzufertigen ist, entscheidet die Fachlehrkraft.”